Gebühren
 
Die anwaltliche Tätigkeit wird größtenteils nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergütet. Daneben kann ein Stundenhonorar von 120,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer anfallen, welches im 10-Minutentakt abgerechnet wird. Bei reiner Beratungstätigkeit ist dies die einzige Gebühr.

Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter oder Juror wird eine Aufwandsentschädigung von 75,- Euro/Tag zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.

Für auswärtige Termine wird auch schon im Hamburger Stadtgebiet eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,30 Euro/km fällig.