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Gebühren |
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Die
anwaltliche Tätigkeit wird größtenteils
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergütet.
Daneben kann ein Stundenhonorar von 120,- Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer anfallen, welches im 10-Minutentakt abgerechnet
wird. Bei reiner Beratungstätigkeit ist dies die
einzige Gebühr.
Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter
oder Juror wird eine Aufwandsentschädigung von
75,- Euro/Tag zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben.
Für auswärtige Termine wird auch schon im
Hamburger Stadtgebiet eine Fahrtkostenpauschale in Höhe
von 0,30 Euro/km fällig. |
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