Tierrecht

Tiere begegnen uns auf vielerlei Weisen. So dienen Sie manchen als Nutztiere, andere verbringen einfach ihre Freizeit mit ihnen und wieder andere nehmen mit ihnen an Leistungsprüfungen teil. Aber nicht nur die Eigentümer, sondern auch diejenigen, die sich regelmäßig um sie kümmern und sogar Menschen, die weder ein eigenes noch ein Pflegetier haben, können mit dem Tierrecht in Berührung kommen.

Wenn Sie zu letzteren gehören, stellen sich für Sie vor allem die Fragen, können Sie sich gegen Lärm und Geruch von Tieren wehren und von wem können Sie Ersatz für einen Ihnen von einem Tier zugefügten Schaden erhalten.

Sind Sie selbst der Eigentümer eines Tieres, wollen Sie sich gegen vorgenannte Ansprüche sicher zur Wehr setzen. Oder Sie wollen wissen, was Sie bei Erwerb bzw. Verkauf eines Tieres, Krankheit Ihres Tieres und Zusammenstößen zwischen Ihrem und fremden Tieren zu beachten haben. Außerdem interessieren Sie sicher die geltenden Haltungsverbote und -beschränkungen.

Wenn Sie nur die regelmäßige Pflege eines Tieres übernommen haben, interessiert es Sie sicher, wann Sie sich trotzdem wie der Eigentümer behandeln lassen müssen. Falls Sie Ihr Tier ganz oder teilweise beruflich nutzen, ist es für Sie wissenswert, unter welchen Voraussetzungen Steuererleichterungen möglich sind. Noch wichtiger dürften für Sie aber die Möglichkeiten einer Haftungsbeschränkung bzw. -befreiung für von Ihrem Tier verursachten Schäden sein.