Vereinsrecht

Die Freizeitgestaltung in der Bundesrepublik ist weiterhin stark durch Vereine geprägt. Ob Sie nun Sport treiben, sich für die Umwelt einsetzen oder sozial schwache unterstützen, wenn Sie sich nachhaltig engagieren wollen, ist die Mitgliedschaft in einem Verein fast unerläßlich. Denn das Vereinsrecht bietet die Grundlage für ein geordnetes Miteinander und die Vertretung gemeinsamer Interessen. Gleichzeitig läßt es genügend Freiraum für eine individuelle Gestaltung des eigenen Vereins.

Der gemeinnützige Verein ist dabei die Grundform für komplexe Körperschaften. Zum Einen bauen Glaubensgemeinschaften und politische Parteien rechtlich auf dem Vereinsrecht auf. Neben einigen Besonderheiten sind die Problemstellungen hinsichtlich Gründung, Mitgliedschaft und interner Verfahren ganz ähnlich wie bei Vereinen. Zum Anderen wurden die verschiedenen Formen von Kapitalgesellschaften aus der Vereinsstruktur entwickelt. Allerdings unterscheidet sich das auf sie anwendbare Recht in wesentlichen Punkten vom Vereinsrecht, so dass es ein eigenes Rechtsgebiet ist.

Im Recht der Körperschaften, wie das Vereinsrecht genau genommen genannt werden müßte, gibt es deshalb viele Fragestellungen, mit denen Sie sich auseinanderzusetzen haben könnten. Dies beginnt mit Fragen nach den Möglichkeiten Mitglied in einem Verein zu werden, was bei der Aufnahme zu beachten ist und wie diese Mitgliedschaft beendet werden kann. Weiterhin ergeben sich Fälle während der Mitgliedschaft, etwa hinsichtlich der Möglichkeiten Ehrenämter zu bekleiden, an Vereinsentscheidungen mitzuwirken oder von diesen betroffen zu sein. Oder Sie stellen sich die Fragen: „Wie gründe ich einen Verein?

Was habe ich zu beachten? Was muss ich wo eintragen und registrieren lassen? Bestehen Dachverbände für meinen Vereinszweckund sollte sich mein Verein diesen anschließen? Besteht eine Steuerpflicht für meinen Verein?